Ein Mountainbike, wie es der Hersteller ausliefert, ist in Deutschland meist nicht verkehrssicher. Es fehlt die Beleuchtung, und ohne die dürfen Sie damit auf öffentlichen Straßen nicht fahren.
Das steht nicht im Kleingedruckten, sondern in den Paragrafen 64 bis 67 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Wer es vorher weiß, kauft die fehlenden Teile mit. Wer es nicht weiß, merkt es bei der ersten Kontrolle im Dunkeln.
Die Pflichtliste nach StVZO
| Bauteil | Vorschrift |
|---|---|
| Bremsen | zwei voneinander unabhängig wirkende Bremssysteme |
| Klingel | eine helltönende Glocke; Hupen und Pfeifen sind nicht zulässig |
| Frontlicht | weiß, mindestens 10 Lux |
| Frontreflektor | weiß, darf im Scheinwerfer integriert sein |
| Rücklicht | rot, nicht tiefer als 25 cm über der Fahrbahn |
| Rückstrahler hinten | rot, Bauart „Z“ |
| Pedalreflektoren | gelb, an beiden Seiten jedes Pedals |
| Speichenreflektoren | zwei je Laufrad, alternativ durchgehende Reflexstreifen |
Ausgenommen sind kleine Kinderfahrräder, weil Kinder unter acht Jahren ohnehin auf dem Gehweg fahren müssen.
Zwei Punkte, die regelmäßig übersehen werden
Die 25 Zentimeter beim Rücklicht. Ein Rücklicht an der Sattelstütze liegt fast immer über dieser Grenze und ist unproblematisch. Ein Rücklicht am Schutzblech kann darunter liegen, wenn das Rad tief gebaut ist.
Die Speichenreflektoren. Sie werden am häufigsten abmontiert, weil sie klappern oder nicht gefallen. Wer sie weglässt, muss stattdessen durchgehende Reflexstreifen auf den Reifenflanken haben. Eines von beiden ist Pflicht.
Was das für die Räder im Sortiment heißt
Bei Mountainbikes und Fatbikes gehört Beleuchtung fast nie zum Lieferumfang. Das ist kein Mangel, sondern Bauart: Diese Räder sind für Gelände konstruiert, und dort gilt die StVZO nicht.
Sobald Sie damit auf die Straße wollen, brauchen Sie:
Frontscheinwerfer mit mindestens 10 Lux
Rücklicht mit rotem Rückstrahler Z
Pedalreflektoren gelb, beidseitig
Speichenreflektoren oder Reflexstreifen
Klingel
Bremsen sind an allen Rädern im Sortiment doppelt vorhanden, dieser Punkt ist immer erfüllt.

Bei den Citybikes sieht es anders aus. Sie sind als Straßenräder konstruiert, und die Pflichtausstattung ist entsprechend eher vorhanden. Prüfen Sie das im Datenblatt des jeweiligen Modells, statt es anzunehmen.
Welches Rad für den Arbeitsweg
Die StVZO-Frage ist die eine Hälfte. Die andere ist, ob das Rad zur Strecke passt.
| Strecke | Passende Bauart | Modell |
|---|---|---|
| Stadt, Asphalt, unter 10 km | Citybike, aufrechte Haltung | F105, F106 |
| gemischt, auch Schotter, 10 bis 25 km | Trekking mit großen Laufrädern | F108 Trekking 29 Zoll |
| überwiegend Wald und Trail | Mountainbike | F110, F107 |
Warum Laufradgröße beim Pendeln zählt
Ein 28- oder 29-Zoll-Laufrad rollt über Querfugen, Gullydeckel und Bordsteinkanten flacher hinweg als ein 26-Zoll-Laufrad. Auf einer Strecke mit vielen kleinen Kanten ist das der spürbarste Unterschied im Alltag, deutlicher als jede Federung.
Dafür ist ein 26-Zoll-Rad wendiger und lässt sich in engen Kellergängen leichter rangieren.
Die Übersicht steht bei den Fahrrädern.
Vor der ersten Fahrt prüfen
Fünf Minuten, einmal:
- Beide Bremsen einzeln ziehen und das Rad dabei schieben. Jede muss allein blockieren.
- Licht einschalten, vorn und hinten, auch bei Nabendynamo im Stand kurz anrollen.
- Reflektoren zählen: vorn weiß, hinten rot, vier gelbe an den Pedalen, vier an den Speichen.
- Klingel drücken.
- Reifendruck gegen die Angabe auf der Flanke prüfen.
Punkt drei ist der, an dem die meisten neuen Räder durchfallen.
Häufige Fragen
Welche Ausstattung schreibt die StVZO für ein Fahrrad vor?
Zwei unabhängige Bremsen, eine helltönende Glocke, ein weißer Frontscheinwerfer mit mindestens 10 Lux, ein weißer Frontreflektor, ein rotes Rücklicht nicht tiefer als 25 Zentimeter, ein roter Rückstrahler der Bauart Z, gelbe Pedalreflektoren an beiden Seiten und zwei Speichenreflektoren je Laufrad oder Reflexstreifen.
Ist ein Mountainbike ohne Licht verkehrssicher?
Nein. Ohne Beleuchtung dürfen Sie damit nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Mountainbikes werden meist ohne Licht ausgeliefert, weil sie für das Gelände gebaut sind. Für die Straße rüsten Sie Frontscheinwerfer, Rücklicht und die Reflektoren nach.
Darf man die Speichenreflektoren abmontieren?
Nur wenn stattdessen durchgehende Reflexstreifen auf den Reifenflanken vorhanden sind. Eines von beiden verlangt die StVZO. Wer die Reflektoren abnimmt und keine Reflexstreifen hat, fährt ohne die vorgeschriebene seitliche Sichtbarkeit.
Wie hoch muss das Rücklicht angebracht sein?
Es darf nicht tiefer als 25 Zentimeter über der Fahrbahn sitzen. An der Sattelstütze ist das praktisch immer erfüllt. Am Schutzblech kann es bei tief gebauten Rädern knapp werden, deshalb dort einmal nachmessen.
Gilt die StVZO auch für Kinderfahrräder?
Kleine Kinderfahrräder sind von diesen Regelungen ausgenommen, weil Kinder unter acht Jahren auf dem Gehweg fahren müssen. Sobald ein Kind auf der Straße oder dem Radweg fährt, sollte das Rad die Ausstattung trotzdem haben, schon aus Sichtbarkeitsgründen.
Welches Fahrrad eignet sich zum Pendeln?
Für Strecken unter zehn Kilometern im Stadtverkehr ein Citybike mit aufrechter Haltung. Für zehn bis fünfundzwanzig Kilometer mit gemischtem Untergrund ein Trekkingrad mit großen Laufrädern, weil 28 oder 29 Zoll flacher über Querfugen und Bordsteinkanten rollen. Ein Mountainbike lohnt erst, wenn der Weg überwiegend durch Wald führt.
Geschrieben von JamesTheodore
JamesTheodore betreibt sunjetfit.de. Die Ausstattungspflichten auf dieser Seite geben die Paragrafen 64 bis 67 der StVZO wieder. Sie ersetzen keine Rechtsberatung.