Ratgeber E-Scooter: Worauf Sie beim Kauf achten müssen

1. Was bedeutet "Straßenzulassung" (ABE)?

In Deutschland gilt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Damit Sie legal auf der Straße fahren dürfen, muss der E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) haben. Unsere Modelle sind geprüft und besitzen diese Zulassung. Sie erkennen dies am Typenschild und den vorgeschriebenen Ausstattungsmerkmalen (Licht, Klingel, zwei unabhängige Bremsen, max. 20 km/h).

2. Reichweite und Akku

Die Herstellerangaben zur Reichweite (z.B. 30 km) sind oft unter idealen Bedingungen gemessen. Für die Praxis empfehlen wir: Kalkulieren Sie mit etwas Puffer. Faktoren wie Fahrergewicht, Steigungen und Außentemperatur (im Winter weniger Leistung) beeinflussen die reale Reichweite. Unsere hochwertigen Zellen sorgen jedoch für langanhaltenden Fahrspaß.

3. Reifen: Luft oder Vollgummi?

Wir bieten beide Varianten an. Luftreifen bieten mehr Komfort und federn Unebenheiten besser ab – ideal für Kopfsteinpflaster. Vollgummireifen sind dagegen pannensicher ("unplattbar") und wartungsfrei, übertragen Vibrationen aber etwas direkter.

Häufige Fragen zum E-Scooter (FAQ)

1. Brauche ich einen Führerschein?

Nein. Für E-Scooter mit Straßenzulassung (bis 20 km/h) benötigen Sie in Deutschland keinen Führerschein. Das Mindestalter beträgt jedoch 14 Jahre.

2. Ist eine Versicherung Pflicht?

Ja, absolut. Jeder E-Scooter muss versichert sein. Sie erhalten bei fast jeder Versicherung eine kleine Klebeplakette (Haftpflichtversicherung) für ca. 20-30 € im Jahr. Diese muss hinten am Schutzblech aufgeklebt werden. Ohne Plakette ist das Fahren auf öffentlichen Wegen eine Straftat!

3. Wo darf ich fahren?

Sie müssen Radwege oder Radfahrstreifen benutzen. Wenn diese fehlen, dürfen Sie auf die Straße ausweichen. Tabu sind Gehwege und Fußgängerzonen (außer Zusatzschilder erlauben es ausdrücklich "E-Scooter frei").

4. Kann ich den E-Scooter bei Regen nutzen?

Unsere Scooter sind spritzwassergeschützt (IP-Zertifizierung beachten). Leichter Regen ist meist kein Problem. Vermeiden Sie jedoch Fahrten durch tiefe Pfützen, da Wasser in die Elektronik im Unterboden eindringen könnte. Zudem erhöht sich bei Nässe die Rutschgefahr auf kleinen Rädern.

5. Darf der Scooter mit in Bus und Bahn?

Ja, in den allermeisten Verkehrsverbünden in Deutschland gilt ein zusammengeklappter E-Scooter als Gepäckstück und darf kostenlos mitgenommen werden. Achten Sie darauf, andere Fahrgäste nicht zu behindern.

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