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Sport & Freizeit Ratgeber

Darf mein Bike mit? Der große Guide für Pendler und Reisende

by JamesTheodore 20 Dec 2025
Pendler faltet seinen E-Scooter am Bahnsteig für die kostenlose Mitnahme im ICE Zug.

Darf mein Bike mit? Der große Guide für Pendler und Reisende

Sie kennen das Problem: Der Weg zum Bahnhof ist zu weit zum Laufen, und am Zielort wartet noch ein Fußmarsch ins Büro. Die Lösung liegt auf der Hand: Die Kombination aus öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV) und dem eigenen Zweirad.

Doch wer morgens um 8 Uhr mit dem Fahrrad in die volle S-Bahn steigen will, erntet oft böse Blicke – oder wird gar nicht erst reingelassen. „Sind Fahrräder im Bus erlaubt?“ oder „Brauche ich ein extra Ticket?“ sind Fragen, die uns täglich erreichen.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie die Tücken des Tarif-Dschungels umgehen und wann ein E-Scooter oder Tretroller die cleverste Lösung für Pendler ist.


1. Der „Cheat-Code“: Warum E-Scooter und Klapproller oft die Lösung sind

Platzsparender geklappter E-Scooter unter dem Sitz im Vergleich zum Fahrrad im Zugabteil.

Fangen wir mit einem beliebten Tipp an. Wenn Sie genervt von Fahrradkarten und Sperrzeiten sind, kann der E-Scooter eine clevere Alternative sein.

Warum? Das „Gepäckstück-Privileg“ (mit Einschränkung)

Bei der Deutschen Bahn (DB) und vielen Fernzügen gilt die Regel: Ein Fahrzeug, das zusammengeklappt werden kann, gilt rechtlich meist nicht als Fahrrad, sondern als Gepäckstück (Traglast).

  • Im Zug (DB): Sie brauchen in der Regel kein extra Ticket, solange der Scooter sicher (z.B. unter dem Sitz oder in der Ablage) verstaut ist.

  • Der Vorteil: Während Fahrräder im Berufsverkehr oft draußen bleiben müssen, darf der geklappte E-Scooter im Zug mitreisen.

⚠️ Wichtiger Hinweis zur Sicherheit (U-Bahn & Bus):

Bitte beachten Sie, dass einige städtische Verkehrsverbünde (z.B. in Hamburg, München, London oder im VRR in NRW) die Mitnahme von E-Scootern in Bussen und U-Bahnen aufgrund von Brandschutzbestimmungen für Akkus aktuell eingeschränkt oder untersagt haben.

Unser Tipp: Prüfen Sie vor der Fahrt kurz die App Ihres lokalen Anbieters, ob E-Scooter in Bus & U-Bahn erlaubt sind.

Die 100% sichere Alternative:

Im Zweifel ist der klassische, muskelbetriebene [Tretroller / Kinderroller] die sicherste Wahl. Da er keinen Akku hat, darf er zusammengeklappt wirklich immer mit – in jeden Bus und jede Bahn!

Maximale Flexibilität gesucht? Entdecken Sie unsere faltbaren [E-Scooter] für die Bahnstrecke oder unsere klassischen [Tretroller], die überall willkommen sind.


2. Fahrradmitnahme im Nahverkehr (Bus, S-Bahn, U-Bahn)

City Bike an einer Bushaltestelle, warten auf den Bus außerhalb der Sperrzeiten.

Für alle, die lieber in die Pedale treten, gelten im Stadtverkehr strengere Regeln.

Die berüchtigten „Sperrzeiten“

Viele Städte haben Sperrzeiten, meistens während des Berufsverkehrs (z.B. morgens 6:00–9:00 Uhr und nachmittags 16:00–18:00 Uhr). In dieser Zeit ist die Mitnahme von Fahrrädern in U- und S-Bahnen oft verboten.

  • Tipp: Wenn Sie flexibel sind, nutzen Sie Ihr [City Bike] für Erledigungen in der Mittagszeit oder am Wochenende, wenn die Bahnen leerer sind.

„Sind Fahrräder im Bus erlaubt?“

Dies ist eine der häufigsten Fragen. Die Antwort lautet: Es kommt darauf an.

Im Gegensatz zur Bahn gibt es im Bus meist keinen Rechtsanspruch auf Mitnahme. Der Busfahrer entscheidet. Wenn der Platz für Kinderwagen oder Rollstühle gebraucht wird, muss das Fahrrad draußen bleiben.

  • Ausnahme: Kleine [Kinderfahrräder] (bis ca. 12-16 Zoll) werden oft kulant behandelt, wenn es nicht zu voll ist.


3. Fernverkehr (ICE/IC): Urlaub mit dem Trekkingrad

Planen Sie eine Tour am Wochenende oder im Urlaub? Wer sein [Trekkingrad] im ICE mitnehmen will, muss planen.

  • Reservierungspflicht: Im Fernverkehr (IC, EC, ICE) kommen Sie ohne Reservierung nicht rein. Sie müssen zwingend einen Stellplatz buchen (kostet oft ca. 8–9 Euro, mit BahnCard günstiger).

  • Begrenzte Plätze: Buchen Sie frühzeitig! Im Sommer sind die wenigen Fahrradstellplätze im ICE oft Wochen im Voraus ausgebucht.

  • E-Scooter im ICE: Auch hier gilt meist: Geklappt und unter dem Sitz verstaut, fährt er als Handgepäck kostenlos mit.

Bereit für die große Tour? Hier finden Sie unsere robusten Trekkingräder, die auch auf langen Bahnreisen eine gute Figur machen.


4. Kosten & Tickets: Was ist im Deutschlandticket drin?

Ein weit verbreiteter Irrtum betrifft das 49-Euro-Ticket.

„Sind Fahrräder im Deutschlandticket enthalten?“

In den allermeisten Fällen: Nein.

Das Deutschlandticket gilt für Personen. Für das Fahrrad müssen Sie meist ein Zusatzticket lösen (z.B. eine Fahrrad-Tageskarte für den Nahverkehr).

  • Ausnahme: In einigen wenigen regionalen Verkehrsverbünden ist die Fahrradmitnahme zu bestimmten Zeiten inklusive. Ein Blick in die Beförderungsbedingungen lohnt sich!


5. Konflikte an Bord: Wer hat Vorrang?

Wenn der Zug einfährt und es voll ist, herrscht oft Chaos. Die offizielle Hierarchie ist meistens so:

  1. Rollstuhlfahrer (haben immer absolute Priorität).

  2. Kinderwagen.

  3. Fahrgäste (ohne sperriges Gepäck).

  4. Fahrräder.

Das bedeutet im Härtefall: Wenn ein Rollstuhlfahrer zusteigt, müssen Sie mit dem Fahrrad eventuell aussteigen.

Auch hier gewinnt der Kinderroller oder geklappte Scooter: Klein verpackt nehmen sie niemandem den Platz weg.

Sorgenfrei reisen mit der Familie? Unsere Kinderroller sind so kompakt, dass sie in jedem Fußraum Platz finden.


6. Fazit: Welches Fahrzeug für welchen Zweck?

Die Wahl des richtigen Fahrzeugs entscheidet darüber, wie entspannt Ihr Arbeitsweg oder Ausflug wird.

Fahrzeug Ticket nötig? Sperrzeiten? Besonderheit
[E-Scooter] (geklappt) Nein (im Zug) Nein Achtung: Lokale Verbote in U-Bahn/Bus möglich!
[Tretroller] (ohne Motor) Nein Nein Darf immer mit (gilt als Spielzeug/Gepäck).
[City Bike] Ja Ja Ideal für Einkäufe außerhalb des Berufsverkehrs.
[Trekkingrad] Ja (+ Reservierung im ICE) Ja Perfekt für geplante Ausflüge.

Unser Pro-Tipp:

Für den Weg zum Bahnhof ist der E-Scooter genial. Wenn Sie jedoch in einer Stadt mit strikten U-Bahn-Regeln leben oder absolut sichergehen wollen, greifen Sie zum klassischen Tretroller. Er kostet kein Ticket, braucht keinen Strom und wird garantiert nie stehen gelassen.

Gute Fahrt – egal ob auf zwei Rädern oder auf der Schiene!


FAQ (Häufig gestellte Fragen)

Kann ich einen E-Scooter im Zug mitnehmen?

In Zügen der Deutschen Bahn (ICE, RE, RB) ist die Mitnahme von zusammengeklappten E-Scootern als "Traglast" derzeit in der Regel erlaubt und kostenlos. Er muss sicher verstaut werden (z.B. unter dem Sitz oder in der Gepäckablage).

Darf ich den E-Scooter auch in Bus und U-Bahn mitnehmen?

Das ist regional sehr unterschiedlich. Seit 2024 haben einige Verkehrsverbünde (z.B. in Hamburg, München oder NRW) die Mitnahme in U-Bahnen und Bussen aus Sicherheitsgründen vorübergehend untersagt. Bitte informieren Sie sich zwingend vor Ort über die aktuellen Bestimmungen Ihres Verkehrsverbundes.

Sind Fahrräder im Bus erlaubt?

Das ist unterschiedlich. Es gibt keine generelle Pflicht zur Mitnahme. Der Busfahrer entscheidet je nach Platzangebot und Sicherheit. Zu Stoßzeiten werden Fahrräder oft abgelehnt. Kinderwagen und Rollstühle haben immer Vorrang.

Wann sind die Sperrzeiten für Fahrräder?

In den meisten großen Verkehrsverbünden dürfen Fahrräder während des Berufsverkehrs nicht in die U-Bahn oder S-Bahn. Typische Zeiten sind Montag bis Freitag von 6:00 bis 9:00 Uhr und 16:00 bis 18:00 Uhr.

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